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Kanzleiprofil
Die Kanzlei wurde zum 1. Juli 2003 gegründet.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem im
Familienrecht,
Arbeitsrecht,
Erbrecht, daneben im
Verkehrsrecht,
Sozialrecht und
allgemeinem Zivilrecht.
Vor Annahme eines Mandats entscheiden wir, ob wir Ihre Interessen optimal vertreten können oder empfehlen Ihnen für Ihren speziellen Fall einen kompetenten Kollegen bzw. eine Kollegin.
Unser Anspruch an anwaltliche Tätigkeit ist die juristische Beratung auf hohem Niveau sowie die stetige Weiterbildung.
Wir versuchen für den Mandanten stets, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu erarbeiten und setzen Ihre Ziele ggf. auch gerichtlich durch. In diesem Fall beraten wir mit der Mandantschaft intensiv die Erfolgsaussichten des jeweiligen Falles im Vorab.
Kostenrisiken werden ebenso ausführlich erörtert.