Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten diese nicht einfach so hinnehmen?
Für den Verlust des Arbeitsplatzes möchten Sie zumindest eine Abfindung erwirken?
Dann sind Sie in unserer Kanzlei genau richtig.
Wir beraten Sie gern, denn seit mehr als 20 Jahren sind wir auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig und verfügen damit über die notwendige Erfahrung, Ihre Interessen professionell umzusetzen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Klagefrist drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt.
Der schnellste Weg, Ihr Anliegen zu bearbeiten, liegt darin, dass Sie uns mittels nachfolgenden Mandats-Aufnahme-Formulars Ihre Daten und Unterlagen zusenden. Alternativ können diese auch per Post zugesandt oder direkt in der Kanzlei abgegeben werden.
Danach ist eine Besprechung der Thematik vor Ort in den Kanzleiräumen oder telefonisch möglich.
Nach Beauftragung und Abstimmung mit Ihnen übermitteln wir die entsprechenden Anträge kurzfristig an das für Ihren Fall zuständige Arbeitsgericht.